§82b Überprüfungen
Gewerbebehördlich genehmigungspflichtige Betriebe sind regelmäßig zur Überprüfung der Betriebsanlage verpfl ichtet. Dies kann die Sicherheitsfachkraft übernehmen.
Gewerbebehördlich genehmigungspflichtige Betriebe sind regelmäßig zur Überprüfung der Betriebsanlage verpfl ichtet. Dies kann die Sicherheitsfachkraft übernehmen.