Sicherheitstechnik
Sicherheitstechnische Beratung
Die Sicherheitsfachkraft berät gem. ASchG Belastungen, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Bereits in der Planungsphase
kann durch den Einsatz und Beratung der Sicherheitsfachkraft die Rechtskonformität des Projektes und die Voraussetzung für ergonomisch richtiges Arbeiten sichergestellt werden.
Betriebliche Umsetzung von Rechtsvorschriften
Gesetze, Verordnungen, Normen und technische Richt linien hinsichtlich ArbeitnehmerInnenschutz sind die Grundlagen für die betriebliche Arbeitssicherheit. Rechtssicherheit für ArbeitgeberInnen sowie die wirtschaftliche Umsetzung der Rechtvorschriften ist Aufgabe der Sicherheitsfachkraft.
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrenstoffe
- Abfallwirtschaft
- Brandschutz
- Sicherheitshandbücher
- Evaluierung nach VEXAT
- Prüfungsleistungen
- Prüfpflichtige Anlagen
- Technische Messungen
- §82b Überprüfungen
- Unfallanalyse & Prävention
- Barrierefreiheit
- Grünes Büro
- SCC Beratung & Audits
- Sicherheitsmanagement-System

