Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
Entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) führt das Arbeitsinspektorat seit Anfang 2011 intensiviert Bestandsaufnahmen und Bewertungen betrieblicher Aktivitäten bezüglich der Ermittlung psychischer Fehlbelastungen in Unternehmen durch.
Dazu gehört nicht nur die professionelle Erfassung entsprechend der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung, sondern auch die Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen einschließlich der Dokumentation.
IBG führt diese Erfassungen seit Jahren im Rahmen von Begehungen und MitarbeiterInnenbefragungen mit dem Psychischen Belastungs-Modul (PBM) durch. Darüber hinaus werden seit 2010 auch objektive Arbeitsplatzbeurteilungen (z.B. REBA) von den IBG ArbeitspsychologInnen erstellt.
In der Regel erfolgt die Beurteilung in zwei Schritten:
1) Befragung aller MitarbeiterInnen mit dem HWI-Modul zur Erhebung psychischer Belastungen (PBM): In den vergangenen 5 Jahren wurde das PBM bei über 15.000 MA eingesetzt. Zahlreiche Benchmarks sind vorhanden. Bei spezifischen Belastungen können entsprechende Module (z.B. Stress, Burnout, Führung, Schichtarbeit, Sicherheit, Mobbing, Alternsgerechtigkeit, ) ergänzt werden.
2) Objektive Arbeitsplatzbeurteilung gefährdeter Bereiche: Aus den Fragebogenergebnissen werden gefährdete Bereiche des Unternehmens identifiziert. Diese Arbeitsplätze werden von ArbeitspsychologInnen mit objektiven Verfahren (z.B. REBA) beurteilt. Aus dieser detaillierten Analyse können spezifische Maßnahmen abgeleitet werden.
In der Vergangenheit zeigten sich so bei Maßnahmenevaluationen Verbesserungen von beispielsweise 10% beim Zeitdruck, 6% bei der Überlastung oder 11% bei Gefahrenstoffen für alle MitarbeiterInnen eines Unternehmens.
Für Unternehmen mit den ASchG-Verträgen IBG-Compact, IBG-Modern und IBG-Complete ist die HWI-Befragung im jährlichen Betreuungsumfang bereits enthalten.


