Sehtest

Laut Bildschirmverordnung ist die Untersuchung bei MitarbeiterInnen, die einen Bildschirm-arbeitsplatz haben, alle drei Jahre durchzuführen.
Auf Wunsch wird die Untersuchung auch vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirm durchgeführt.
IBG führt die Sehtests ohne Aufpreis vor Ort in Ihrem Unternehmen durch.


